Kokumandl Weinberg Chalet

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Weinberg Chalet Kokumandl
1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Weinberg Chalets Kokumandl.


2. Vertragspartner

(1) Vertragspartner sind Liane und Markus Stangl, als Beherberger des Weinberg Chalets Kokumandl sowie der jeweilige Gast, der die Beherbergung in Anspruch nimmt.

(2) Der Gast haftet den Beherberger gegenüber für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im Zweifelsfall haftet der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

(3) Die Beherbergung in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der Geschäftsbedingungen.


3. Vertragsabschluss und Zahlungsmodalitäten

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Beherberger die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch, schriftlich, oder per E-Mail bestätigt und damit die Buchung annimmt.

(2) Der Gast hat unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrages zu leisten. Der noch offene Restbetrag in Höhe von 75% des Gesamtbetrages ist entsprechend dem in der Buchungsbestätigung angeführten Zeitpunkt (14 Tage vor dem geplanten Anreisetag) zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Beherberger berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten.

(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung zu überprüfen. Weicht diese von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

(4) Der Gast verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der anreisenden Personen zu machen. Überzählige Personen können zurückgewiesen werden.

4. Beginn und Ende der Beherbergung

(1) Der Gast hat das Recht, das zugesagte Chalet ab 15:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages zu beziehen.

(2) Erscheint der Gast nicht bis 18:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages, ist der Beherberger berechtigt, die gebuchten Chalets anderweitig zu vergeben, außer es wurde ausdrücklich mit dem Beherberger ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart.

(3) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt dagegen das Chalet bis spätestens 11.:00 Uhr des folgenden Tages reserviert.

(4) Wird ein Chalet erstmalig vor 6.00 Uhr früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.

(5) Das gemietete Chalet ist durch den Gast am Tag der Abreise bis 11:00Uhr zu räumen.

(6) Verlässt der Gast das Chalet nicht bis spätestens 11:00Uhr und wurde nicht ausdrücklich ein späterer Abreisezeitpunkt vereinbart, ist der Beherberger berechtigt, das Chalet zu räumen und die im Chalet zurückgelassenen Gegenstände des Gastes auf Kosten des Gastes einzulagern bzw. zu hinterlegen.


5. Leistungen und Preise

(1) Der Beherberger ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Chalet bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Die Ausstattung der Chalets ist auf der Website unter https://www.kokumandl.at/ dargestellt.

(3) Der Gast verpflichtet sich, die vereinbarten Preise zu bezahlen. Diese verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zuzüglich der ortsüblichen Taxe.


6. Rücktritt des Gastes - Stornogebühren

(1) Eine Stornierung kann nur schriftlich vorgenommen werden und ist erst nach dem Eingang beim Beherberger gültig.

(2) Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr vom Gast aufgelöst werden.

(3) Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag unter Entrichtung einer Stornogebühr von 40 % des vereinbarten Gesamtpreises vom Gast aufgelöst werden.

(4) Innerhalb von 29 bis 8 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag unter Entrichtung einer Stornogebühr von 70 % des vereinbarten Gesamtpreises vom Gast aufgelöst werden.

(5) Innerhalb von 7 bis 1 Tag vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag unter Entrichtung einer Stornogebühr von 90 % des vereinbarten Gesamtpreises vom Gast aufgelöst werden.

Bei Nichtanreise oder Stornierung am vereinbarten Ankunftstag des Gastes sind von diesem 100% des vereinbarten Gesamtbetrages zu bezahlen. Der Nachweis bleibt dem Gast jedoch unbenommen, dass der dem Beherberger dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.

(3) Sofern der Gast einen anderen Gast im selben Zeitraum und zum gleichen Preis an seiner statt einsetzen kann, akzeptiert der Vermieter eine Änderung des Namens gegen Gebühr von € 25,00. Die Mitteilung hierüber muss schriftlich erfolgen.


7. Rechte des Gastes

(1) Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch des zugesagten Chalets sowie sonstiger Einrichtungen des Beherbergers, die üblicherweise ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind.

(2) Der Gast haftet für jeden Schaden und Nachteil, den der Beherberger oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter und anderen Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt den Beherberger in Anspruch zu nehmen.


8. Gewährleistung / Haftung

(1) Das Weinberg Chalet wird dem Gast mängelfrei übergeben. Sollte dem Gast bei der Ankunft eine mangelhafte Reinigung, Mängel oder Schäden auffallen, hat er den Beherberger unverzüglich darüber zu informieren. Andernfalls gilt das Weinberg Chalet als Mängelfrei übergeben.

(2) Der Beherberger haften nur für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebs des Weinberg Chalets ereignet hat und den Beherberger daran ein Verschulden trifft. Hinsichtlich Sachschäden wird die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, gegenüber Vertragspartnern die nicht als Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG anzusehen sind, auch für grob fahrlässig verursachte Schäden, ausgeschlossen.

(3) Haftung für eingebrachte Gegenstände:
Für die von den Gästen eingebrachten Sachen haftet der Beherberger nur, wenn der Schaden durch ihn verschuldet worden ist.

(4) Für Wertgegenstände, die entgegen der Anweisung des Beherbergers nicht an dem Ort, der für die Deponierung bestimmt ist, aufbewahrt werden, wird jede Haftung ausgeschlossen.

(5) Im Falle höherer Gewalt (Epidemien, hoheitlichen Eingriffen, innere Unruhen, Naturkatrastrophen etc.) ist eine Haftung des Beherbergers ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Leistungsstörungen im Bereich öffentlicher Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (zB Wasser, Strom etc.).


9. Tierhaltung

(1) Die Mitnahme von Tieren in das Weinberg Chalet ist untersagt.

(2) Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die durch mitgebrachte Tiere verursacht werden.


10. Verlängerung der Beherbergung

Eine Verlängerung des Aufenthalts durch den Gast erfordert die Zustimmung des Beherbergers. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht.


11. Beendigung der Beherbergung

(1) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit Zeitablauf. Bei vorzeitiger Abreise wird das volle vereinbarte Entgelt verrechnet. Dem Beherberger obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Chalets, den Umständen entsprechend, zu bemühen.

(2) Wenn der Gast sein Zimmer nicht bis 11:00 Uhr des vereinbarten Abreisetages räumt, wird der Preis für einen weiteren Tag in Rechnung gestellt. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

(3) Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast von den Räumlichkeiten des Weinberg Chalets einen erheblichen nachteiligen Gebrauch macht, oder trotz Mahnung durch den Beherberger wiederholt gegen eine Bestimmung der Hausordnung verstößt. Darüber hinaus kann der Beherbergungsvertrag jederzeit aus wichtigem Grund von beiden Vertragsparteien aufgelöst werden.

(4) Im Falle einer gerechtfertigten Auflösung des Beherbergungsvertrages ist der Gast verpflichtet, dem Beherberger den Schaden, den diesem durch die vorzeitige Auflösung entstanden ist, zu ersetzen.

(5) Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt anzusehendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst. Der Beherberger ist in diesem Fall verpflichtet, das bereits empfangene Entgelt anteilsmäßig rückzuerstatten.


12. Gerichtsstandsvereinbarung und anwendbares Recht

(1) Für alle Streitigkeiten aus einem zwischen dem Beherberger und dem Gast und/oder dem Besteller abgeschlossenen Beherbergungsvertrag gilt die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes für den Bezirk Güssing als vereinbart.

(2) Der Beherbergungsvertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Anwendung des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.


13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


14. Datenschutz

Zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Beherbergungsvertrags ist es erforderlich personenbezogene Daten von Ihnen zu erfassen und zu verarbeiten, insbesondere Ihre Stammdaten (Vorname, Nachname, Anrede, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Mailadresse) sowie Rechnungsdaten (Preis, Daten über Zahlungsabwicklung).

Näheres zum Datenschutz entnehmen Sie den geltenden Datenschutzbestimmungen, die jederzeit auf unserer Homepage https://www.kokumandl.at/datenschutz abrufbar sind.

Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist
Liane Stangl, KOKUMANDL | Weinberg Chalet, 7521 Winten, verantwortlich.
Alle Anfragen zum Datenschutz sind schriftlich an folgende E-Mailadresse zu richten: info@kokumandl.at




Urlauben an der Sonnenseite Österreichs.
7521 Winten | +43 664 46 73 905
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